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Recht

DIE GESETZESLAGE

RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Die Flächennutzung wird im Rahmen der Regionalplanung festgelegt. Bisher sind Flächen nicht für eine gemeinsame Nutzung von Wind-, Solar- und Biomasseerzeugung bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung freigegeben. Vor einer Realisierung entsprechender Konzepte muss daher geklärt werden, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind. Von besonderer Relevanz sind dabei drei Aspekte:

1) Die Baugenehmigung,
2) die Vergütung der PV-Anlagen im EEG-Rahmen oder über direkten Stromverkauf und
3) der Erhalt der EU-Agrarsubventionen.

Im Projekt werden der rechtliche Status quo erörtert und Entscheidungshilfen zur Realisierung von Agri-PV-Projekten entwickelt. Weiterhin werden, wo nötig, Vorschläge für Gesetzesänderungen erarbeitet, die förderlich für eine effiziente, nachhaltige Flächennutzung sind.

Erste Ergebnisse können wir schon vorstellen:

Zu 1):  Zuständig für die Baugenehmigung ist der Landkreis oder die Stadt, in der das Grundstück liegt. In der Regel muss ein Bebauungsplan vorhanden sein bzw. erstellt werden.

Zu 2):  EEG-Vergütung kann man nur für Anlagen auf Flächen erhalten, die im EEG definiert sind, dazu zählen u. a. Konversionsflächen sowie ein 200 Meter breiter Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen. Für Anlagen größer 750 KWp muss man an einer Ausschreibung teilnehmen.

Zu 3): Nach EU-Recht sind Zahlungen grundsätzlich möglich, sofern die PV-Anlage die landwirtschaftliche Nutzung nicht stark einschränkt. Nach der deutschen Umsetzung ist die Zahlung für Flächen (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung – DirektZahlDurchfV §12) bisher jedoch ausgeschlossen.

Diese und weitere rechtliche Fragestellungen werden in unserer BROSCHÜRE beantwortet.

Gesetzbücher
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